Die Rechte der Stadtbevölkerung waren jedoch durch den Stand des jeweiligen Bürgers differenziert. Die kleinste Bevölkerungsgruppe bildeten die Patrizier, die meist aus reichen Kaufleuten, die Handel mit fernen Länder betrieben, und Ministerialen (wichtige städtische Beamte) bestand. Auch sonstige reiche Kaufleute zählten dazu. Die Mittelschicht bildeten Handwerksmeister, Beamte und weniger vermögende Kaufleute. Unter diesen kam die Unterschicht, die sich aus ca zwei drittel der Stadt zusammensetzte. Tagelöhnern, Dienern, Gesellen, Lehrlinge und kleineren Händler gehörten dazu und besaßen somit keine Rechte. Ebenfalls keine Rechte hatten die Randgruppen, die sich von der restlichen Stadtbevölkerung abgrenzten und meist am Rande der Stadt wohnten oder keinen festen Wohnsitz besaßen. Zu diesem geduldeten Teil der Stadtbevölkerung zählten Zigeuner, Schausteller und Gaukler, Bastarde, Totengräber, Huren und Bettler. Gar nicht integriert in die Gesellschaft waren körperlich und geistig beschränkte Menschen.
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